Destruktive Probenentnahme
Destruktive Untersuchungsmethoden sind grundsätzlich untersagt.
Ausnahmegenehmigungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kurators bzw. dessen autorisierter Vertretung.
Ungebrauchte Fragmente sind Eigentum des Herbariums GZU und müssen eingekapselt und beschriftet retourniert werden.
Wenn im Zuge der Bearbeitung Präparate (z.B.: Pollenpräparate, anatomische Schnitte, Kollodiumhäutchen, entnommene TLC-Probe etc.) angefertigt werden, ist das Original oder ein ausreichend beschriftetes Duplikat/Foto mit ausreichender Auflösung zusammen mit dem Beleg zurück zu senden.
Bei Mehrfachanfragen einzelne Belege betreffend, wird gewöhnlich nur ein Antrag genehmigt und alle anderen Antragsteller informiert, um eine eventuelle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Von Publikationen, die untersuchtes Material aus dem Herbarium GZU enthalten, ist ein Sonderdruck oder pdf-file an das Herbar zu schicken.
Von Typusmaterial sowie historischem Sammlungsmaterial dürfen keinesfalls Teile entnommen werden.