Entlehnungen
Entlehnungen werden prinzipiell nur an öffentliche Institutionen mit naturwissenschaftlichen Sammlungen und entsprechend geschultem, verantwortlichem Personal versandt. Der entlehnenden Institution müssen geeignete Möglichkeiten zur adäquaten Lagerung von Herbarmaterial zur Verfügung stehen, die auch Schädlingsbefall und anderweitige Beschädigung verhindern.
Neben den gewünschten Taxa soll der Entlehnwunsch auch den Namen des/der Bearbeiters/-in, des Betreuers/-in und ein Arbeitstitel enthalten.
Typus- und historisches Belegmaterial wird prinzipiell nicht verliehen. Das Herbarium GZU behält sich vor Entlehnwünsche auf Grund zu hoher Kosten oder zu hohem Risiko abzulehnen (z. B.: ausgestorbene Arten)
Die Entlehndauer beträgt maximal 12 Monate. Sollte das Material länger benötigt werden, ist vor Ablauf der Entlehnfrist schriftlich um Verlängerung anzusuchen. Der ordnungsgemäße Erhalt der Sendung ist auf dem beigepackten Duplikat der Entlehnpapiere zu bestätigen. Das Material ist in den Originalumschlägen und begleitet von den erforderlichen Papieren (evtl. CITES Dokumentation, Paketaufkleber) zurück zu senden.
Eine Weitergabe/Mitnahme des Materials an eine andere Institution ist ohne vorherigen Kontakt und schriftliche Zustimmung des jeweiligen Kurators nicht zulässig.
Jedwede Veränderungen am Belegmaterial oder an den Etiketten sowie Reparaturarbeiten sind untersagt. Beschädigungen sind unmittelbar dem Herbarium GZU schriftlich zu melden.
Es wird gebeten, jedem revidierten Herbarbogen einen Revisionszettel beizulegen, diesen jedoch nicht aufzukleben.
Entlehntes Material darf nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
In Publikationen ist das verwendete Material zu zitieren. Bitte zitieren Sie die Barcode-Nummer zusammen mit dem vorangestellten Akronym (z.B.: GZU000123456), oder bei Fehlen dieser die Sammel-Nummer bzw. persönliche Herbarnummer. Fehlt auch diese, zitieren Sie bitte so viel vom Etiketten-Text, dass der Beleg eindeutig zuzuordnen ist. Nicht geeignet für die Zitierung sind die interne Datenbank ID (DigiBota ID) und die Inventarnummer des Beleges (z. B.: Herbar GZU Inv. Nr. 135; bzw. GZU Inv. Nr. 89-2005).
Von Publikationen, die untersuchtes Material aus dem Herbarium GZU enthalten, ist ein Sonderdruck oder pdf-file an das Herbar zu schicken.
Das Fotografieren des Materials ist zulässig. Im Falle einer Publikation des/der Foto/s muss das Herbarium GZU der Karl-Franzens-Universität ausdrücklich als Quelle angeführt werden. Eine Kopie oder ein pdf-file der Publikation und der Fotos ist an das Herbarium GZU zu senden.