Alle Informationen rund um das Herbarium finden Sie hier:
Über das Herbarium GZU
Das Herbarium der Karl-Franzens-Universität Graz (offizielle Abkürzung: GZU) ist mit mehr als 1.200.000 Herbarbelegen, davon ca. 10.000 Typusbelege, eine der weltweit wichtigsten botanischen Sammlungen:
• Gefäßpflanzen (ca. 850.000 Belege)
• Pilze und Myxomyceten (ca. 110.000 Belege)
• Flechten und lichenicole Pilze (ca. 190.000 Belege)
• Moose (ca. 17.000 Belege)
• Algen und Cyanobakterien (ca. 3.800 Belege)
• Karpologische Sammlung (ca. 500 Objekte/Belege)
• Holzsammlung (ca. 200 Objekte)
• Ethnobotanische Sammlung (ca. 100 Objekte)
• (Paläobotanische Sammlung (ca. 12.000 Proben), dauerentlehnt an die Fachabteilung Geologie und Paläontologie des Naturhistorischen Museums Wien)
Für das Universitätsherbarium kann kein Gründungsdatum angegeben werden, es entstand am Phytopaläontologischen Institut nach dem Tod von Constantin von Ettingshausen 1897, basierend auf dessen angekaufter Privatsammlung und dem Demonstrationsherbar von Hubert Leitgeb. Um 1900 begann Karl Fritsch durch gezielte Akquisitionen ein Universitätsherbarium für Forschung und Lehre aufzubauen. Der historische Bestand reicht zum Teil noch wesentlich weiter in die Vergangenheit zurück und enthält neben Aufsammlungen aus der Zeit und dem Gebiet der Habsburgermonarchie auch wertvolle Zugänge aus anderen Teilen der Welt, z. B. die umfangreiche Acanthaceae-Sammlung des Christian Gottfried Daniel Nees von Esenbeck.
Zwischen 1904 und 1912 wurde am Institut auch die Flora stiriaca exsiccata von August Hayek herausgegeben.
Weltweit bedeutend sind das von Josef Poelt begründete Flechtenherbar und die von Josef Hafellner aufgebaute Sammlung flechtenparasitischer Pilze. Weiters beherbergt das Grazer Universitätsherbarium neben wichtigen historischen Exsikkatenwerken eine der wertvollsten rezenten Sammlungen von pflanzenparasitischen Kleinpilzen in Europa, vor allem Rost-, Brand- und Mehltaupilze.
Vom GZU werden nach wie vor Exsikkatenwerke herausgegeben, die Scheden dazu werden seit 1994 in der Reihe Fritschiana publiziert.
Stetige Neu-Zugänge an Material ermöglichen es Wissenschaftern, aus einem über 200 Jahre gewachsenen Informationsschatz zu schöpfen.
Das Herbarium als Forschungsinfrastruktur
Biodiversitätsforschung und Dokumentationspflicht: Wie jede Naturwissenschaft ist die Botanik den strengen Kriterien der Wiederholbarkeit bzw. Nachvollziehbarkeit von Erkenntnisprozessen unterworfen. Genau wie jedes physiologische oder biochemische Experiment so gut dokumentiert sein muss, dass es jederzeit wiederholbar ist, so muss auch jede systematisch-botanische oder geobotanische Studie durch entsprechend konservierte Dokumente jederzeit nachvollzogen werden können. Schon für die simple Bestimmung eines einzelnen Pflanzenfundes mittels Standardliteratur kann die Dokumentation in Form eines Herbarbeleges sinnvoll sein.
Typusbelege: Besonders strikt sind jene internationalen Bestimmungen, welche die gültige Beschreibung und Benennung neu entdeckter Arten regeln. Für den Autor einer neuen Art besteht ausnahmslos die Verpflichtung, bei der Veröffentlichung Typusexemplare der neuen Art und den Ort der Hinterlegung dieser Typusexemplare zu nennen. Auf diesen Herbarbelegen beruht die Erstbeschreibung, der Name der neuen Art bleibt daher für immer mit den davon hinterlegten Typusexemplaren verknüpft. Verstöße gegen diese Dokumentationspflicht nach dem Internationalen Code der Botanischen Nomenklatur (ICN, früher ICBN) machen die dazu publizierten Namen und Beschreibungen ungültig.
Biodiversitätsforschung und molekularbiologische Methodik: Auch eine getrocknete Pflanze auf einem Herbarbogen hat nach wie vor ihren genetischen Code gespeichert. Gerade die in jüngster Zeit mit den Methoden der Molekularbiologie gewonnenen Erkenntnisse haben gezeigt, dass Biodiversitätsforschung ohne aktuelles und historisches Herbarmaterial aus verschiedenen Teilen des Verbreitungsgebietes (Areals) einer Art nicht sinnvoll ist.
Herbarien als Kulturgut: In Anbetracht der langen Tradition der Biodiversitätsforschung in Europa, ist es geradezu selbstverständlich, dass die Bedeutung von Herbarien im Laufe ihrer Entwicklung zusätzlich eine immer tiefere historische Dimension erlangt. Herbarien sind damit genau wie Bibliotheken unersetzliches Kulturgut. Herbarbelege von Pflanzen ganz bestimmter Lebensräume aus historischer Zeit zeugen nicht so sehr von Änderungen des Großklimas, sondern viel mehr von den zahllosen Eingriffen des Menschen in seine Umwelt. Die Herbarbelege älterer Sammlungen können sogar als rein historische Quelldokumente wichtig sein, z. B. für die Erforschung von Leben und Werk bedeutender Botaniker und/oder ihrer Mäzene.
Digitalisierung
Seit 2003 laufen Arbeiten zur Digitalisierung des Gesamtbestandes. Derzeit sind ca. 10 – 12 % der Sammlung im Datenbanksystem JACQ erfasst. Daten bereits digitalisierter Sammlungsbestände sind vorwiegend über das Datenbankmanagementsystem JACQ, sowie über GBIF.org, GBIF-Austria und das Portal von OSCA verfügbar.
Hochauflösende digitale Bilder liegen von den Typusbelegen vor. Darüber hinaus werden Fotos für wissenschaftliche Zwecke nur auf Anfrage und im Rahmen verfügbarer zeitlicher Ressourcen angefertigt.
Nutzungsbedingungen
Nach vorheriger Terminvereinbarung sind die Sammlungen für Wissenschafter zugänglich.
Die Daten zu Herbarbelegen aus der Sammlung GZU sind im Virtuellen Herbarium JACQ (https://www.jacq.org) verfügbar, die Bilder der Herbarbelege unter der Lizenz CC-BY-SA 4.0 verwendbar - https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Interessante Links
Kontakt
Herbarium Institut für Biologie Karl-Franzens-Universität Graz
FAX: +433163809883
Holteigasse 6
A-8010 Graz
Standorte
Die Sammlungen sind an zwei verschiedenen Standorten untergebracht:
- Bereich für Pflanzenwissenschaften
Holteigasse 6, 8010 Graz/Österreich
Moose, Flechten und lichenicole Pilze, Karpologische Sammlung, Holzsammlung, Ethnobotanische Sammlung
- Außenstelle Andritz
Weinzöttlstraße 16, 8045 Graz/Österreich
Gefäßpflanzen, Pilze, Algen
Postalische Sendungen bitte nur an die Adresse Holteigasse 6, 8010 Graz!
- Paläobotanische Sammlung
dauerentlehnt an das Naturhistorische Museum Wien/Fachabteilung Geologie und Paläontologie/Paläobotanische Sammlung
Besucherregelung
Der Besuch der Sammlungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung beim verantwortlichen Kurator/bei der verantwortlichen Korrespondentin möglich, und zwar per E-mail oder Brief.[SA(g1]
Entlehnungen
Mag. Dr. Peter BILOVITZ
Kurator; Ansprechpartner für Flechten und lichenicole Pilze, Pilze und Moose
Mag. Dr. Peter Bilovitz
Institut für Biologie, Bereich Pflanzenwissenschaften
+43 (0)316 380 - 8835
pe.bilovitz(at)uni-graz.at
Mag. Astrid SCHARFETTER
Herbarmanagerin; Ansprechpartnerin für Gefäßpflanzen, Algen, Karpologische Sammmlung, Holzsammlung, Ethnobotanische Sammlung
Mag. Astrid Scharfetter
Institut für Biologie, Bereich Pflanzenwissenschaften
+43 (0)316 380 - 8841
as.scharfetter(at)uni-graz.at
Entlehnwünsche per e-mail an die zuständigen KuratorInnen oder brieflich an die folgende Adresse:
An den Kurator des Herbariums GZU, Bereich für Pflanzenwissenschaften, Holteigasse 6, 8010 Graz/Österreich
Entlehnungen werden prinzipiell nur an öffentliche Institutionen mit naturwissenschaftlichen Sammlungen und entsprechend geschultem, verantwortlichem Personal versandt. Der entlehnenden Institution müssen geeignete Möglichkeiten zur adäquaten Lagerung von Herbarmaterial zur Verfügung stehen, die auch Schädlingsbefall und anderweitige Beschädigung verhindern.
Eine Leihanfrage muss alle gewünschten Taxa in alphabetischer Reihenfolge (nach Gattungen, innerhalb der Gattung nach Arten geordnet) sowie alle Synonyme des gewünschten Namens enthalten.
Neben den gewünschten Taxa soll der Entlehnwunsch auch den Namen des/der Bearbeiters/-in, des Betreuers/-in und ein Arbeitstitel enthalten.
Typus- und historisches Belegmaterial wird prinzipiell nicht verliehen. Das Herbarium GZU behält sich vor, Entlehnwünsche auf Grund zu hoher Kosten oder zu hohem Risiko abzulehnen (z. B.: ausgestorbene Arten)
Die Entlehndauer beträgt maximal 12 Monate. Sollte das Material länger benötigt werden, ist vor Ablauf der Entlehnfrist schriftlich um Verlängerung anzusuchen. Der ordnungsgemäße Erhalt der Sendung ist auf dem beigepackten Duplikat der Entlehnpapiere zu bestätigen. Das Material ist in den Originalumschlägen und begleitet von den erforderlichen Papieren (evtl. CITES Dokumentation, Paketaufkleber) zurück zu senden.
Eine Weitergabe/Mitnahme des Materials an eine andere Institution ist ohne vorherigen Kontakt und schriftliche Zustimmung des jeweiligen Kurators nicht zulässig.
Jedwede Veränderungen am Belegmaterial oder an den Etiketten sowie Reparaturarbeiten sind untersagt. Beschädigungen sind unmittelbar dem Herbarium GZU schriftlich zu melden.
Es wird gebeten, jedem revidierten Herbarbogen einen Revisionszettel beizulegen, diesen jedoch nicht aufzukleben.
Entlehntes Material darf nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
In Publikationen ist das verwendete Material zu zitieren (>>> GZU Zitierung von Herbarbelegen_deutsch.pdf).
Von Publikationen, die untersuchtes Material aus dem Herbarium GZU enthalten, ist ein Sonderdruck oder pdf-file an das Herbar zu schicken.
Das Fotografieren des Materials ist zulässig. Im Falle einer Publikation des/der Foto/s muss das Herbarium GZU der Karl-Franzens-Universität Graz ausdrücklich als Quelle angeführt werden. Eine Kopie oder ein pdf-file der Publikation und der Fotos ist an das Herbarium GZU zu senden.
Destruktive Probenentnahme
Destruktive Untersuchungsmethoden sind grundsätzlich untersagt.
Ausnahmegenehmigungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kurators bzw. dessen autorisierter Vertretung.
Ungebrauchte Fragmente sind Eigentum des Herbariums GZU und müssen eingekapselt und beschriftet retourniert werden.
Wenn im Zuge der Bearbeitung Präparate (z.B.: Pollenpräparate, anatomische Schnitte, Kollodiumhäutchen, entnommene TLC-Probe etc.) angefertigt werden, ist das Original oder ein ausreichend beschriftetes Duplikat/Foto mit ausreichender Auflösung zusammen mit dem Beleg zurückzusenden.
Bei Mehrfachanfragen einzelne Belege betreffend, wird gewöhnlich nur ein Antrag genehmigt und alle anderen Antragsteller informiert, um eine eventuelle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Von Publikationen, die untersuchtes Material aus dem Herbarium GZU enthalten, ist ein Sonderdruck oder pdf-file an das Herbar zu schicken.
Von Typusmaterial sowie historischem Sammlungsmaterial dürfen keinesfalls Teile entnommen werden.
Ansprechpersonen rund um das Herbarium
Kontakt
| +43 316 380 - 8835 Institut für Biologie |
| +43 316 380 - 8841 Institut für Biologie |