21.04.2026: Maria Feldgrill (Graz): „Naturschutz in der Verwaltungspraxis Teil 1 - Artenschutz und Bewilligungsverfahren", HS 32.01, Institut für Biologie, Bereich Pflanzenwissenschaften, Holteigasse 6, 17:00 Uhr
Im Bundesland Steiermark gelten vielfältige Vorgaben zum Schutz von Natur, Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist es, biotische Vielfalt zu erhalten, ökologische Systeme zu schützen und natürliche Lebensräume nachhaltig zu bewahren. Das Naturschutzreferat ist unter anderem für Schutzgebietsfestlegungen, erhalt von Lebensräumen sowie Artenschutzangelegenheiten zuständig. Der allgemeine Artenschutz berücksichtigt alle geschützten Arten, auch außerhalb von Schutzgebieten.
Eine Bewilligung nach steiermärkischen bzw. EU-weiten Rechtsvorgaben ist erforderlich, sobald Maßnahmen geplant sind, durch die natur- oder artenschutzrelevante Belange berührt werden könnten. Typische Fälle sind
- Bau- oder Baunebenmaßnahmen in oder nahe an Schutzgebieten, Biotopen oder Lebensräumen geschützter Arten,
- Eingriffe in Wasser- oder Uferzonen,
- Sammel-, Fang- oder Entnahme von geschützten Arten
Dieser Vortrag soll einen ersten Einblick in die Aufgaben der Naturschutzbehörde geben.